Bauverpflichtung:
Die Bebauung soll innerhalb von 5 Jahren erfolgen. Zur Sicherheit wird zu Gunsten der Gemeinde eine Rückauflassungsvormerkung in das Grundbuch eingetragen.
Bebaubarkeit:
Sofort möglich. Wartelisten sind nicht vorhanden.
Bauverpflichtung:
Die Bebauung soll innerhalb von 5 Jahren erfolgen. Zur Sicherheit wird zu Gunsten der Gemeinde eine Rückauflassungsvormerkung in das Grundbuch eingetragen.
Bebaubarkeit:
Sofort möglich. Wartelisten sind nicht vorhanden.