Gemeinde Wildeck
Eisenacher Straße 98 • 36208 Wildeck-Obersuhl

Bauverpflichtung & Bebaubarkeit

Bauverpflichtung:
Die Bebauung soll innerhalb von 5 Jahren erfolgen. Zur Sicherheit wird zu Gunsten der Gemeinde eine Rückauflassungsvormerkung in das Grundbuch eingetragen.

 

Bebaubarkeit:
Sofort möglich. Wartelisten sind nicht vorhanden.