Sämtliche Neubaugebiete sind vollerschlossen. Im jeweiligen Kaufpreis sind die Erschließungskosten für die Straße nach dem Baugesetzbuch sowie die Kanal- und Wasseranschlußbeiträge nach dem hessischen Kommunalabgabengesetz bereits enthalten. Hinzu kommen die Kosten der Grundstücksanschlüsse für Wasser, Kanal und Strom, das Fernmeldenetz sowie die Erwerberkosten (Notar, Grunderwerbssteuer, Grundbuchumschreibung), wobei sich die Versorgungsleitungen für Wasser und Kanal bereits 1 Meter im Grundstück befinden.
Die der Gemeinde für die Hausanschlüsse entstandenen Aufwendungen werden mit dem Kaufpreis in Rechnung gestellt. Die Hausanschlußkosten richten sich für jeden Bauplatz nach den tatsächlich ausgeführten Arbeiten. Die Erschließungsstraßen sind jeweils als provisorische Baustraßen errichtet und werden nach Fertigstellung der Bebauung in den Neubaugebieten endgültig ausgebaut. Hierfür entstehen keine weiteren Kosten.