Gemeinde Wildeck
Eisenacher Straße 98 • 36208 Wildeck-Obersuhl

Gemeindewappen

Verleihung eines Wappens

Am 21.08.1968 wurde der Gemeinde Obersuhl und am 06.07.1977 der Gemeinde Wildeck vom Hessischen Minister des Innern die Genehmigung erteilt, das nachstehend beschriebene Wappen zu führen:

'Im schräglinks von Gold und Grün geteilten Schild oben eine grüne Krämerwaage, unten drei schräg übereinandergestellte, senkrechte goldene Ähren. Den Schild umgibt, ausgenommen am Schildhaupt, eine rot-weiß gestückter Faden.'

In seiner Sinngebung weist das Wappen der Gemeinde auf wirtschaftliche und geografische Eigenheiten des Wappenführers hin.

Die Krämerwaage und die Ähren charakterisieren die beiden bis in unser Jahrhundert hinein vorherrschenden Wirtschaftsformen der Gemeinde. Die Ähren vertreten dabei die Landwirtschaft, die Krämerwaage verweist dagegen auf den ambulanten Handel, für den gerade im vorigen Jahrhundert die Bewohner Obersuhls bekannt waren. Die Ähren erinnern darüber hinaus noch an die Lage der Gemeinde im alten, sogenannten Gerstengau, einem Untergau des thüringischen Westgaues mit dem Mittelpunkt Gerstungen.

Von den Tinkturen deutet grün als Farbe der Fruchtbarkeit auf die Landwirtschaft, und Gold gilt als Symbol des Handels.

Der rot und silbern gestückte, oben offene Schildrand bezieht sich auf die Lage der Gemeinde an der Grenze zwischen den Ländern Hessen und Thüringen bzw. zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der ehemaligen DDR. Die Figur zeigt durch ihre Form an, daß die Wildecker, insbesondere aber die Obersuhler Gemarkung, wie ein Keil in thüringisches Gebiet hineinragt.

Die rot-weiße Stückung des Schildrandes entspricht einmal dem Symbol für Grenzen und Schlagbäume, daneben zeigt sie auch die hessischen und thüringischen Landesfarben.